Softwaresysteme

DEFINITION

Softwaresysteme haben eine technische und eine betriebswirtschaftliche Definition

  • technisch
    • Softwaresysteme bestehen aus einem/mehreren Programm(en)
    • Die Gesamtheit aller Programme lässt sich als IT-System bezeichnen
  • betriebswirtschaftlich
    • die Software umfasst Produkte, die eine sinnvolle Nutzung der Hardwaresysteme ermöglichen
    • Programme und Dienstleistungen zählen zur Software

MERKMALE VON SOFTWARE

  • Immaterielles Wissensprodukt
  • in Form von Bits gespeichert
  • ohne Qualitätsverlust kopierbar
  • kein Verschleiss
  • Software kommt ohne Ersatzteile aus
  • Software kann altern
  • Qualität einer Software ist nicht messbar
  • Software muss anhand von festgelegten Kriterien systematisch geprüft werden

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