DEFINITION
Softwaresysteme haben eine technische und eine betriebswirtschaftliche Definition
- technisch
- Softwaresysteme bestehen aus einem/mehreren Programm(en)
- Die Gesamtheit aller Programme lässt sich als IT-System bezeichnen
- betriebswirtschaftlich
- die Software umfasst Produkte, die eine sinnvolle Nutzung der Hardwaresysteme ermöglichen
- Programme und Dienstleistungen zählen zur Software
MERKMALE VON SOFTWARE
- Immaterielles Wissensprodukt
- in Form von Bits gespeichert
- ohne Qualitätsverlust kopierbar
- kein Verschleiss
- Software kommt ohne Ersatzteile aus
- Software kann altern
- Qualität einer Software ist nicht messbar
- Software muss anhand von festgelegten Kriterien systematisch geprüft werden